Ein Bagatellschaden bezeichnet nach einem Verkehrsunfall eine leichte Beschädigung des Fahrzeuges. Dabei dürfen keine Personen verletzt und der Schaden nicht über 700 € sein. Beispiele sind leichte Blechschäden, Kratzer oder Beulen.
Falls unklar ist, ob der Schaden mehr als 700 € beträgt, ist es sinnvoll, mich als Kfz-Sachverständigen in Wolfenbüttel zu kontaktieren. Völlig kostenfrei und unverbindlich prüfe ich, ob ein vollwertiges Gutachten gerechtfertigt ist.
Beachten Sie: Zu einem späteren Zeitpunkt ist es schwierig, eine höhere Schadensumme geltend zu machen. Lassen Sie sich vorher lieber kostenfrei beraten. Für ein Gutachten fallen für Sie keine Kosten an, wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben.